Anlagekonto

Liquidität parken mit unserem VR-Anlagekonto

Sie möchten Ihre Liquiditätsreserve ohne Risiko parken? Dann ist unser VR-Anlagekonto genau richtig für Sie.

Überblick

  • Liquiditätsreserve sicher anlegen
  • kein Mindestanlagebetrag und kein Maximalanlagebetrag
  • keine feste Laufzeit
  • jederzeit Zuzahlungen möglich
  • Zinsabrechnung jeweils zum Quartalsende
  • Kontoführung online: keine Kontoführungsgebühren
  • Kündigungsfrist beträgt je nach Produktwahl 35, 90 oder 370 Tage für Teilbeträge oder Gesamtbetrag
  • Auszahlungen erfolgen automatisch zum Kündigungstermin ausschließlich auf ein Referenzkonto bei der Volksbank Dresden-Bautzen eG

Sie haben die Wahl

VR-Anlagekonto 35

VR-Anlagekonto 90

VR-Anlagekonto 370

Konditionen

  VR-Anlagekonto 35 VR-Anlagekonto 90
VR-Anlagekonto 370
Betrag ab Zinssatz*
0 EUR 0,00 % p.a. 0,00 % p.a. 0,00 % p.a.
5.000,01 EUR   1,30 % p.a. 1,50 % p.a. 1,80 % p.a.
100.000,01 EUR 1,40 % p.a. 1,60 % p.a. 1,90 % p.a.
*variabler Zinssatz      
       
Stand: 01.10.2024

Häufige Fragen zum Anlagekonto

Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Kündigungsfrist benötige?

Wenn Sie sich für ein VR-Anlagekonto entscheiden, können Sie über den gewünschten Betrag während der Kündigungsfrist nicht verfügen. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Kündigungsfrist beträgt je nach Produktwahl 35, 90 oder 370 Tage für Teilbeträge oder Gesamtbetrag. Auszahlungen erfolgen automatisch zum Kündigungstermin ausschließlich auf ein Referenzkonto bei der Volksbank Dresden-Bautzen eG

Wann bekomme ich meine Zinsen?

Ihre Zinsen erhalten Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Wann die Zinsgutschrift erfolgt, steht in Ihren Unterlagen. Oder Sie fragen Ihren Berater.

Wann werden die Zinsen berechnet?

Die Zinsen werden zum Ende eines Quartals berechnet.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Dresden-Bautzen eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.