

Hinweis zum Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen (Stand: 01.12.2024)
Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren „an sich selbst“ kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen! Nach börsenrechtlichen Vorschriften ist darüber hinaus die Eingabe „gegenläufiger Geschäfte“ verboten.