Entgeld für die Verwahrung von Einlagen auf Kontokorrentkonten1) (pro Jahr) |
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bis 100.000,00 EUR Einlage | frei 2) |
ab 100.000,01 EUR Einlage | 0,5 % p.a. |
Stand: 01.04.2020 | |
1)Die Berechnung des Verwahrentgelts erfolgt nur, wenn der zugrunde liegende Vertrag des Kunden die Möglichkeit der Berechnung eines Verwahrentgelts ausdrücklich vorsieht | |
2)Der Freibetrag wird nur auf einem Konto gewährt. Führt der Kunde mehrere Kontokorrentkonten und/oder Einlagekonten, ist für jedes weitere Konto das Verwahrentgelt bzw. der negative Zins auf die gesamte Einlage ohne Gewährung des Freibetrages zu zahlen. |